StromDealz kann Kunden im Rahmen bestimmter, ausdrücklich gekennzeichneter Aktionen freiwillige Vorteile anbieten. Solche Aktionsvorteile können insbesondere Gutscheine, digitale Gutscheincodes, Wunschgutscheine, Sachprämien oder vergleichbare Vorteile sein. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche von StromDealz angebotenen Gutschein und Prämienaktionen und ergänzen die übrigen Regelungen dieser AGB.
Ein Anspruch auf einen Aktionsvorteil besteht nur, wenn der Kunde über StromDealz einen von StromDealz ausdrücklich für die jeweilige Aktion ausgewählten Strom oder Gasvertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abschließt, der Vertrag vom jeweiligen Versorger angenommen wird, die Belieferung tatsächlich beginnt und der jeweilige Versorger mindestens einmal gegenüber dem Kunden abgerechnet hat.
Soweit für die jeweilige Aktion nichts Abweichendes ausdrücklich angegeben ist, erhält der Kunde bei Abschluss eines teilnahmeberechtigten Stromvertrages mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten einen Aktionsvorteil im Wert von 50,00 Euro. Bei Abschluss eines teilnahmeberechtigten Gasvertrages mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten kann ebenfalls ein Aktionsvorteil im Wert von 50,00 Euro gewährt werden. Schließt der Kunde sowohl einen teilnahmeberechtigten Stromvertrag als auch einen teilnahmeberechtigten Gasvertrag ab, kann er bei Vorliegen aller Voraussetzungen Aktionsvorteile im Gesamtwert von bis zu 100,00 Euro erhalten.
Die jeweilige Aktion gilt ausschließlich für von StromDealz ausgewählte Versorger, Tarife und Vertragsmodelle. Nicht jeder über StromDealz vermittelte Vertrag nimmt automatisch an einer Gutschein oder Prämienaktion teil. Maßgeblich ist, ob StromDealz den jeweiligen Tarif vor Vertragsschluss ausdrücklich als teilnahmeberechtigt bestätigt hat oder der Kunde über eine dafür vorgesehene Aktionskommunikation, insbesondere einen entsprechenden QR Code, Flyer, Aktionshinweis oder eine vergleichbare Kennzeichnung, auf die Aktion hingewiesen wurde.
Der Anspruch auf den Aktionsvorteil entsteht nicht bereits mit der Beratung, Antragstellung, Unterzeichnung des Vertrags oder dem Beginn der Belieferung. Voraussetzung ist zusätzlich, dass der neue Versorger mindestens einmal gegenüber dem Kunden abgerechnet hat und StromDealz die Teilnahmeberechtigung sowie die eingereichten Nachweise erfolgreich geprüft hat.
Zur Prüfung des Anspruchs kann StromDealz verlangen, dass der Kunde innerhalb der vorgesehenen Aktionsabwicklung einen geeigneten Nachweis einreicht. Geeignet ist insbesondere eine Rechnung, eine Abrechnungsübersicht oder ein vergleichbarer Beleg des neuen Versorgers, aus dem hervorgeht, dass mindestens eine Abrechnung erfolgt ist. StromDealz ist berechtigt, unvollständige, unklare oder nicht eindeutig zuordenbare Nachweise zurückzuweisen und ergänzende Angaben anzufordern.
Die Übersendung des Aktionsvorteils erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, sofern der jeweilige Aktionsvorteil digital bereitgestellt werden kann. Bei digitalen Gutscheinen erfolgt die Bereitstellung in der Regel als Gutscheincode oder vergleichbare elektronische Einlösungshilfe. Soweit im Einzelfall eine andere Form der Bereitstellung vorgesehen ist, ergibt sich dies aus der jeweiligen Aktionsbeschreibung.
Voraussetzung für den Erhalt und das Behalten des Aktionsvorteils ist, dass der Kunde den vermittelten Vertrag ordnungsgemäß erfüllt, die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit einhält und während dieser Zeit in Belieferung bleibt. Scheidet der Kunde vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus dem Vertrag aus, etwa durch Widerruf, Kündigung, Sonderkündigung, Vertragsaufhebung, Zahlungsverzug, Lieferabbruch, Anbieterwechsel oder aus sonstigen Gründen, entfällt der wirtschaftliche Grund für die Aktionsleistung.
In diesem Fall ist StromDealz berechtigt, den bereits gewährten Gegenwert des Aktionsvorteils vom Kunden zurückzufordern. Wurde ein digitaler Gutschein oder Gutscheincode noch nicht eingelöst, kann StromDealz stattdessen die Rückgabe oder Deaktivierung verlangen, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist. Wurde der Aktionsvorteil bereits eingelöst, verwendet oder ist eine Rückgabe nicht möglich, hat der Kunde den entsprechenden Gegenwert an StromDealz zu erstatten.
Der Rückforderungsanspruch besteht nicht, wenn das vorzeitige Ausscheiden ausschließlich auf einem Umstand beruht, den StromDealz vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Ereignisse aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versorger, insbesondere Ablehnung, Kündigung, Lieferende, Preisänderung, Umzug, Zahlungsverzug, Vertragsstörung oder sonstige Entscheidungen des Versorgers, gelten nicht als von StromDealz zu vertreten, soweit StromDealz hierauf keinen Einfluss hat.
Eine Barauszahlung des Aktionsvorteils ist ausgeschlossen, sofern StromDealz nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform bestätigt. Aktionsvorteile sind nicht übertragbar, sofern StromDealz nicht ausdrücklich zustimmt. Pro teilnahmeberechtigtem Auftrag wird maximal ein für diesen Auftrag vorgesehener Aktionsvorteil gewährt. Ein Stromvertrag und ein Gasvertrag gelten dabei als zwei separate Aufträge.
Gutschein und Prämienaktionen können zeitlich, regional, tariflich oder auf bestimmte Versorger beschränkt sein. StromDealz behält sich vor, Aktionen für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit zu ändern, zu pausieren oder zu beenden. Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Soweit ein Aktionsvorteil von einem externen Gutscheinanbieter, Shopbetreiber oder sonstigen Drittanbieter ausgegeben oder eingelöst wird, ist dieser Drittanbieter nicht Veranstalter der StromDealz Aktion. Die Aktion wird ausschließlich von StromDealz durchgeführt. Für die Einlösung, Nutzung, Verfügbarkeit und Bedingungen des jeweiligen Gutscheins oder sonstigen Vorteils gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.